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   OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08   

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https://dejure.org/2008,22613
OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08 (https://dejure.org/2008,22613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08 (https://dejure.org/2008,22613)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. August 2008 - 2 Ss OWi 616/08 (https://dejure.org/2008,22613)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Auswirkungen einer auf einen Verfahrensfehler beruhenden Entscheidung auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Rechtsbeschwerde aufgrund einer unterlassenen Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags einer Partei durch das Gericht

  • Judicialis

    OWiG § 80

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Recklinghausen - 35 OWi 298/07
  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss OWi 335/05

    Zulassung: Zulassungsantrag; Begrünung; Ablehnung eines Beweisantrages

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 2 Ss OWi 123/05

    Zulassung der Rechtsbeschwerde; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Beweisantrag;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08
    Eine Verletzung rechtlichen Gehörs ist nur dann gegeben, wenn die erlassene Entscheidung des Tatrichters auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811 = DAR 1992, 298; Beschluss des Senats vom 28. Februar 2005 in 2 Ss OWi 123/05 und vom 25. Mai 2005 in 2 Ss OWi 335/05).
  • OLG Köln, 30.06.1992 - Ss 240/92

    Rechtsbeschwerde; Versagung des rechtlichen Gehörs; Rechtsfehler; Anwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08
    Diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts ist vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen (zu vgl. OLG Köln VRS 83, 446 f.).
  • KG, 18.08.2020 - 3 Ws (B) 152/20

    Verjährungsunterbrechung auch bei nicht zugehender Anhörung

    Es gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 Ss OWi 616/08 -, juris).
  • KG, 26.08.2020 - 3 Ws (B) 163/20

    Fahrverbot trotz Covid-19-bedingter Härte

    Es gewährt aber keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Betroffenen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 Ss OWi 616/08 -, juris).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - Ss RS 3/16

    ES 3.0-Messalgorithmus und -Verschlüsselung bleiben unter Verschluss

    § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG lässt die Ablehnung eines Beweisantrages zu, wenn das erkennende Gericht aufgrund der Beweisaufnahme den Sachverhalt für so eindeutig geklärt hält, dass nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilt, die beantragte Beweisaufnahme die eigene Beurteilung der Sachlage nicht zu ändern vermöchte, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu überprüfen ist (vgl. OLG Köln VRS 83, 446f.; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008 - 2 Ss OWi 616/08 -, zitiert nach juris).
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